Information zum Unterrichtsbetrieb
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die letzten Wochen und Monate des alten Jahres haben gezeigt: die Corona-Schutzkonzepte an unseren Schulen wirken. So kann auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht stattfinden. Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue Omikron-Variante des Corona-Virus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler (1). Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken. Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung.
Dennoch gilt – auch und gerade bei Omikron: Den besten Schutz gegen Covid-19 bietet eine Impfung. Bitte nutzen Sie daher für sich und Ihre Familie das Impfangebot! Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung uneingeschränkt. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren wird die Impfung derzeit empfohlen, wenn sie Vorerkrankungen haben, wenn sich in ihrem Umfeld Personen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden oder wenn die Eltern dies – nach entsprechender ärztlicher Aufklärung – wünschen.
Abschließend noch eine dringende Bitte: Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen. Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest. Auf diese Weise beginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!
Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein glückliches und gesundes neues Jahr 2022!
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus
(1) Ausnahme bei PCR-Pooltestungen: Schülerinnen und Schüler, die erst kürzlich genesen sind, nehmen für die Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an PCR-Pooltestungen (z. B. an den Grundschulen) teil. So werden falsch-positive PCR-Ergebnisse vermieden. In dieser Übergangszeit nehmen die Schülerinnen und Schüler an den regulären Selbsttests teil.“
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Ingrid Schürf am 7. Januar 2022